Gebärdensprachdolmetschen

Gebärdensprachdolmetscher*innen sind Mittler*innen zwischen zwei Welten: der hörenden Welt und der tauben / gehörlosen Welt.

Wir dolmetschen in der Regel simultan – also ohne Zeitverlust – von Deutscher Lautsprache in Deutsche Gebärdensprache und umgedreht. Dabei laufen Informationsaufnahme, -verarbeitung und -wiedergabe gleichzeitig ab. Dies ist kognitiv sehr anstrengend.

In seltenen Fällen wird konsekutiv gedolmetscht. Hier erfolgt die Wiedergabe der Information erst nach einem bestimmten Zeitabschnitt des Zuhörens und Merkens.

Eine Dritte Variante des Dolmetschens ist das Vom-Blatt-Dolmetschen, das beim Ausfüllen von Formularen und Unterlagen wie medizinischen Aufklärungsbögen oder Anträgen zur Anwendung kommt.

Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen wird eine Kommunikation zwischen verschiedensprachigen Gesprächsteilnehmern ermöglicht.

Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher*innen nicht nur die entsprechenden Sprachen beherrschen, sondern auch kulturelle Kompetenzen besitzen und über das jeweilige spezielle Fachwissen und ebensolchen Fachwortschatz verfügen.

Zu den Arbeitssprachen von Gebärdensprachdolmetscher*innen gehören also mindestens jeweils eine Laut- und eine Gebärdensprache.

Einsatzbereiche, in denen Gebärdensprachdolmetscher*innen eingesetzt werden

  • Arbeitsleben – z. B. Personalgespräche, Einarbeitungen, Teamsitzungen, Fortbildungen, Betriebsversammlungen, Arbeitsschutzbelehrungen
  • Bildungsbereich – z. B. Schulunterricht, Berufsausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung
  • medizinischer Bereich – z. B. Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Therapiesitzungen
  • Ämter und Behörden – z. B. Antragstellungen, Termine bei Sachbearbeitern
  • Bildungswesen – z. B. Elternabende, Sprechtage
  • Gericht und Polizei
  • Religiöser Bereich – z. B. Gottesdienste, Kirchentage, Trauungen, Taufen, Beerdigungen
  • Dolmetschen in den Medien – z. B. TV-Sendungen
  • politische oder kulturelle Veranstaltungen – z. B. Parteitage und andere politische Veranstaltungen, Stadtratssitzungen, Museumsführungen, Ausstellungen, Stadtführungen, Theater, Kino
  • privater Bereich – z. B. Sportvereine, nicht religiöse Trauerfeiern, private Feiern, Kurse, Ausflüge, Reisen, Fahrschule, Termine bei Anwalt/Notar/Versicherung/Bank
  • Konferenzdolmetschen – z. B. nationale und internationale Kongresse, Tagungen, Konferenzen 
  • Telefondolmetschen

Gebärdensprachdolmetscher*innen unterliegen der Schweigepflicht und verhalten sich entsprechend der Berufsordnung für Gebärdensprachdolmetscher*innen und Übersetzer*innen.

Anmerkungen zur Kommunikation mittels Dolmetscher*innen

Sprechen Sie Ihre Gesprächspartner direkt in der 2. Person Singular an, denn die/der Dolmetscher*in nimmt innerhalb des Dolmetschprozesses eine neutrale Rolle ein und übersetzt das von Ihnen Gesagte in der Ich-Form.
Sie brauchen, während Sie sprechen/gebärden, keine besondere Rücksicht auf die Dolmetscher*innen nehmen. Sollte es einmal zu schnell gehen oder zu Verständnisproblemen kommen, werden die Dolmetscher*innen Ihnen dies signalisieren.

(https://bgsd.de/de/verband/downloadbereich.html, 13.11.2019, 21:50)

Für weiterführende Informationen verweisen wir gern auf www.bgsd.de und www.dgsd.de, sowie weitere unter Links aufgeführten Internetseiten.